Club- und Hausordnung
Liebe Mitglieder, verehrte Gäste,
die Anlagen und Einrichtungen des Golf- und Landclub Coesfeld e.V. werden mit Mitteln seiner Mitglieder gemeinschaftlich geschaffen und bedürfen deshalb auch sorgfältiger Pflege.
Gemeinschaft erfordert aber auch gegenseitige Rücksichtnahme. In diesem Sinne bitten wir, die nachfolgenden Grundsätze und Regeln zu beachten:
| 1. |
Der Zutritt und die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen des Clubs sind seinen Mitgliedern , den Gästen sowie den im Dienst bzw. Auftrag des Clubs tätigen Personen gestattet. |
| 2. |
Gäste sind willkommen und können, sofern sie Mitglied eines anderen anerkannten Golfclubs sind, gegen Entrichten einer Spielgebühr (Greenfee) die Anlagen und Einrichtungen benutzen. Gäste sind spielberechtigt, sofern sie eine Clubvorgabe von 45, bzw. an Wochenenden eine Stammvorgabe von 36 nachweisen können. Die Ausweise sind vorzulegen. Gastspieler haben sich in das Greenfee Buch einzutragen. Das Greenfee ist vor Antritt des Spiels zu entrichten. |
| 3. |
Clubmitglieder haben ihre GLC-Plakette, Gastspieler die Greenfee Karte gut sichtbar am Bag anzubringen und sich während des Spieles auszuweisen. |
| 4. |
Der Club übernimmt keine durch Spieler und Gäste verursachten Schäden. Der Club setzt deshalb voraus, daß diese über einen persönlichen Haftpflicht- Versicherungsschutz gedeckt sind. |
| 5. |
Die Mitnahme von Hunden auf den Golfplatz und in das Clubhaus ist nicht gestattet. |
| 6. |
Mitglieder und Gäste werden gebeten, stets die Etikette und Platzregeln zu beachten. |
| 7. |
Caddiewagen sind in den hierfür vorgesehenen Caddieboxen unterzubringen. |
| 8. |
In den Umkleideräumen, Duschen und sanitären Einrichtungen bitten wir, besondere Sorgfalt zu wahren. Störungen oder Mängel sind umgehend dem Sekretariat zu melden. Für abhanden gekommene Gegenstände übernimmt der Club keine Haftung. |
| 9. |
In der Gastronomie bitten wir, für Speise- und Getränkebestellungen stets die Bestellblocks zu verwenden; bitte Namen, Club und Datum nicht vergessen. Die Rechnungen müssen grundsätzlich am gleichen Tag beglichen werden. |
| 10. |
Der Anordnung der Vorstandsmitglieder oder deren Beauftragten ist Folge zu leisten. |
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